In Hamburg wurden die so genannten Esso-Häuser wegen Einsturzgefahr kurz vor Weihnachten zwangsevakuiert. Die Mieter, die schon seit Jahren massiv unter der ruinösen Substanz leiden, müssen nun die Weihnachtstage in Hotels verbringen und sich eine neue Wohnung suchen. Die Gebäude dürfen nicht mehr betreten werden.
Das ist ein Skandal und zwar auf mehreren Ebenen:
Die Eigentümerin der Gebäude, die Bayerische Hausbau, als Teil der Schörghuber-Gruppe der gleichnamigen Milliardärsfamilie (Hotels, Bier, Immobilien) aus München, hat seit Jahren die Gebäude verfallen lassen, mit der Absicht die Gebäude zu entmieten, abzureissen und durch einen lukrativen Neubau zu ersetzen.
Zuletzt im Juni gab es von behördlicher Seite ein erstelltes Gutachten über die Bausubstanz, weil sich die Eigentümerin nicht um ihren Besitz gekümmert hat. Warum musste die Stadt hier handeln und zuletzt auch die Gebäude evakuieren?
Die Mieter zahlen ihre Miete und der Vermieter ist in der Pflicht, die Substanz in Ordnung zu halten oder für angemessene Alternativen zu sorgen. Das war nicht der Fall. Es wurde wohl bewusst auf Zeit gespielt, sonst hätte sich die Stadt auch nicht um den Fall kümmern müssen.
Hier geht es nicht nur um einen „Abriss durch Unterlassen“ sondern man hat schlicht mit dem Leben der Bewohner gespielt. Es ist also viel mehr, als nur eine eh schon zweifelhafte Entmietaktion, sondern in meinen Augen eine strafrechtlich relevante Sauerei.
Das ist kein Einzelfall: Auch in München gibt es Immobilienbesitzer, die mit Luxussanierungen die Altmieter loswerden wollen und dabei ohne Ankündigung einfach Kamine abbauen bzw. verschliessen. In München gab es auch schon ein Todesopfer, andere aktuelle Fälle sind gerade noch glimpflich abgelaufen.
Hier muss der Staat bzw. die Kommune eingreifen, einerseits durch eine Aufarbeitung durch die Justiz und andererseits auch durch eine Zwangsverwaltung von Amts wegen:
Der Eigentümer ist nicht in der Lage oder Willens, aus welchen Gründen auch immer, die Substanz zu erhalten, Sicherheit zu gewährleisten und Verträge zu erfüllen. Hier sollte eine Art technisches Insolvenzverfahren mit dem Ziel, die Bausubstanz zu sichern und die Mietverträge fortzuführen, greifen. Die Kosten der Zwangsverwaltung und Gebäudesicherung sind vom Eigentümer zu übernehmen und, sofern diese nicht gedeckt werden können, ist das Objekt von öffentlicher Hand zu übernehmen und zu verwerten. Die Eigentumsrechte sind damit verwirkt.
Das die Eigentümerin in diese Falle ein wohlhabendes Unternehmen ist, dass sich bei jeder Gelegenheit mit seiner „sozialen Verantwortung“ präsentiert, setzt dem ganzen noch die Krone auf. Schade, dass den Hamburgern nichts anderes eingefallen ist, dort eine gewalttätige Demo aufzuführen, anstatt in München-Bogenhausen bei der Eigentümerin vorstellig zu werden…