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ADFC-Fahrradkodierung: Ein untaugliches Mittel

Viele Ortsgruppen des ADFC bieten noch immer eine „Fahrradkodierung“ an, bei der eine bestimmte Kennung am Rahmen eingeprägt wird. Dies soll angeblich dafür sorgen, dass Fahrräder weniger häufig gestohlen werden oder schneller zurückgebracht werden.

Belege dafür gibt es nicht.

Hierzu muss man verstehen, warum Fahrräder geklaut werden: Aus finanziellen Grünen (ach?!).

Es liegt also in der Natur der Sache, dass meist professionell organisierte Diebesbanden die Räder klauen, die einen hohen Wiederverkaufswert habe. Da es in Deutschland relativ schwer ist, geklaute Fahrräder organisiert zu guten Preise loszuwerden, landen die Räder meist im europäischen Ausland. Dort ist die oft Kaufraft geringer, d.h. hochwertige Räder sind neu deutlich teurer. Deshalb besteht dort eine Nachfrage nach „günstigen“ Varianten.

Was die Kodierung bedeutet, ist ausserhalb Deutschlands (und vielleicht auch bei uns) überwiegend nicht bekannt. Sie beinhaltet grobe Adressinformationen des Besitzenden zum Zeitpunkt der Prägung. Ob das Rad verkauft oder geklaut wurde, lässt sich damit nicht herausfinden. Wer also im Ausland ein günstiges Rad angeboten bekommt – mit Kodierung – kann nicht automtisch annehmen, dass es illegal beschafft wurde. Deshalb spielt es auch keine Rolle, ob es kodiert ist. Es wird gekauft und gefahren und schafft es niemals wieder nach Deutschland zurück.

Die Kodierung stammt aus der Zeit, als noch Kleinkriminelle Räder zur eigenen Verwendung geklaut haben und damit rumfuhren oder im selben Ort die Räder verkauft haben. Stand es dann im anderen Ortsteil oder wurde zufällig von der Polizei aufgegriffen, konnte eine Rückführung schnell durchgeführt werden.

So funktioniert organisierte Kriminalität nicht (mehr).

Daneben gefährdet diese Prägung die Struktur von ultraleichten Alurahmen (bspw. Rennrädern) und ist bei häufig verwendeten Carbonrahmen (Gravel/Road/MTB) auch nicht zulässig. Ein legaler Wiederverkauf in Deutschland wird durch die Prägung erschwert bzw. wirkt sich preismindernd aus.

Weiterhin ist Fahrradleasing populär wie nie zuvor. Auch hier darf die besitzende Person keine Prägung durchführen lassen, denn das Rad gehört ihr nicht. Die Eigentümerin, also eine Leasinggesellschaft, verpflichtet üblicherweise auch die Leasingnehmerin stattdessen zu einer entsprechenden Diebstahl-Versicherung.

Versicherungen ersetzen den Schaden bei Diebstahl im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Wird das geklaute Rad dann nach Monaten oder Jahren wieder gefunden – und von der Polizei korrekt zugeordnet – gehört es dem ursprüngichen Besitzer nicht mehr. Das Eigentum des geklauten Rades geht mit der Versicherungsleistung in deren Eigentum über. Die Versicherung hat üblicherweise kein Interesse daran, ein geklautes und jahrelang verschollenes/genutztes Rad zu verwerten.

Also spart euch diese untaugliche Lösung für ein Problem, das heute nicht mehr existiert!

Versichert Neuräder (Bestandsräder sind meist nicht versicherbar) und verwendet z.B. Apple AirTags zur Lokalisation.

Der ADFC hat auch hier seine Relevanz verloren und sollte dieses tote Pferd nicht weiter reiten.

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